Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen
(Gesundheitsschutz)

Der Bundesrat hat in seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte des Bundesrates für die Ratsarbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen (Gesundheitsschutz), Untergruppe: Gemeinsame Sitzungen der Arbeitsgruppe der Veterinärsachverständigen (Gesundheitsschutz) und der Pflanzenschutzsachverständigen zur Verordnung über amtliche Kontrollen (Revision der Verordnung (EG) Nr. 882/2004)