Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.