Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zu Energieeffizienz und ihren Beitrag zur Energieversorgungssicherheit. Dies gilt vor dem Hintergrund sowohl der wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Bedeutung als auch der Bedeutung der Energieeffizienz für den Klimaschutz. Die in der Mitteilung angewandte ganzheitliche Betrachtung wird ausdrücklich unterstützt.
- 2. Er begrüßt die erreichten Energieeffizienzerfolge zur Umsetzung des 20-Prozent-Einsparziels bis 2020, allerdings sind zur Zielerreichung noch zusätzliche Anstrengungen notwendig.
- 3. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Energieeffizienzziel der EU von 30 Prozent bis zum Jahre 2030 zur Kenntnis.
- 4. Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme vom 14. März 2014 (BR-Drucksache 022/14(B) ), wonach zwingend eine ambitionierte Rahmenvorgabe für die Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung in die Energie- und Klimapolitik im Zeitraum 2020 bis 2030 der EU aufgenommen werden muss. Mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Energieeffizienzziel setzt sich die EU ein ausgewogenes und verbindliches, aber zugleich ambitioniertes Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz.
- 5. Er teilt die Einschätzung der Kommission, dass sich der bisherige Rahmen, basierend auf einem indikativen Ziel für die EU und einem Mix aus verbindlichen EU-Vorschriften und nationalen Maßnahmen, als wirksame Entwicklungstriebfeder erwiesen hat.
- 6. Der Bundesrat weist ausdrücklich auf das Ziel der EU hin, den Anteil der Industrie am BIP von 15 Prozent auf 20 Prozent zu erhöhen. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sollten sowohl der Absenkung der Energieabhängigkeit als auch der Erhöhung des industriellen Beitrags zur Wertschöpfung dienen.
- 7. Er spricht sich dafür aus, dass bei der Realisierung der Klima- und Energieziele der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten geschaffen werden.
- 8. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotential im Gebäudesektor liegt und hierfür umfangreiche Privatinvestitionen erforderlich sind. Er unterstützt die Aussage der Kommission, dass die Mitgliedstaaten innerhalb des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens bis 2020 erhebliche Anteile der Kohäsionsfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals verwenden sollten. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission im Rahmen der Verhandlungen zur Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen hat.