Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 39. Sitzung am 5. Juni 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 18/1651 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen - Drucksachen 18/1311, 18/1586 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 11.07.14 Erster Durchgang: Drucksache. 145/14 (PDF)