Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes - Antrag des Landes Brandenburg -
923. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2014
A
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
2. Der Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Minister Dr. Helmuth Markov (Brandenburg) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.