Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit

Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburg, 6. März 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage mit Begründung beigefügte Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz

Entschließung des Bundesrates zum Verlust von Kulturgut in der NS-Zeit

Der Bundesrat möge beschließen:

Der systematische Entzug von Eigentum, darunter Kulturgüter in großer Zahl bei jüdischen Bürgerinnen und Bürgern, war integraler Bestandteil der Shoah. Angesichts der Einzigartigkeit der Shoah, in deren Verlauf über sechs Millionen Juden in Europa ermordet wurden, haben die Opfer und ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger Anspruch auf eine Rechtslage, die die nachstehend formulierten Aspekte berücksichtigt und aus denen sich Handlungsbedarf ergibt.

Vor dem aktuellen Hintergrund des so genannten "Schwabinger Kunstfundes", wird die geltende Rechtslage in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin als Perpetuierung des NS-Unrechts empfunden, weil sie im Ergebnis dazu führen kann, dass entzogenes Kulturgut NS-Opfern bzw. ihren Erbinnen und Erben nicht zurückgegeben werden muss. Eine Initiative des Landes Bayern aufgreifend, die rechtliche Position von NS-Opfern und ihren Erben zu verbessern, fasst der Bundesrat nachstehende Entschließung.