Punkt 20 der 917. Sitzung des Bundesrates am 29. November 2013
Zu Anlage 5 (zu § 1 Absatz 4) Satz 1 dritter Spiegelstrich
In Anlage 5 Satz 1 dritter Spiegelstrich ist die Angabe " § 1 Absatz 2" durch die Angabe " § 1 Absatz 3" zu ersetzen.
Begründung:
Beseitigung eines Redaktionsversehens.