Beschluss des Bundesrates
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
(2. NamÄndVwV)

Der Bundesrat hat in seiner 917. Sitzung am 29. November 2013 beschlossen, der Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Nummer 1 (Nummer 13 NamÄndVwV)

Nummer 1 ist zu streichen.

Begründung:

Die Änderung würde zu einer erheblichen Erschwerung des Verwaltungsverfahrens führen. Während bisher nur zu ermitteln ist, ob der Beteiligte einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, würde die geänderte Fassung dazu führen, dass zusätzlich ermittelt werden müsste, ob der Beteiligte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land der Europäischen Union hat.