Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27. Juni 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksachen 17/14203, 17/14204 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs - Drucksache 17/13221 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In Artikel 1 Nummer 3 wird in Absatz 4 Satz 2 die Angabe " § 110a Absatz 1" durch die Angabe " § 110a Absatz 2" ersetzt.

Fristablauf: 20.09.13 Initiativgesetz des Bundestages