Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten

Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. April 2013 und am 27. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes keinen Einspruch einzulegen.