Beschluss des Bundesrates
Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(8. GWB-ÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2012 und am 6. Juni 2013 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.