Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Drucksachen 17/12955, 17/13400 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13400 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Als Ergebnis einer effektiven Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) muss ein verantwortungsvoller Umgang mit Biozidprodukten sichergestellt sein. Zugleich gilt es, die rechtlichen Vorgaben für die Schädlingsbekämpfung so zu gestalten, dass diese auch in der Hand fach- und sachkundiger, privater und professioneller Anwender nach wie vor uneingeschränkt flächendeckend wirksam eingesetzt werden können. Der Vollzug der betreffenden Vorgaben soll dabei möglichst unbürokratisch erfolgen und mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand realisiert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,