Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland -
Punkt 90 der 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Gesetzentwurf ist gemäß Artikel 76 Absatz 3 Satz 4 des Grundgesetzes besonders eilbedürftig.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der baldige Ablauf der 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages macht einen zügigen Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens erforderlich.
Im Übrigen wird auf die Begründung der Drucksache 342/13 (PDF) verwiesen.