Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4, 104b Absatz 2 und 106 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.