Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 28. November 2012 Die Bundeskanzlerin
An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012 verabschiedeten Gesetz zu dem Abkommen vom 21. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.
Dr. Angela Merkel
Eine Kopie des Schreibens der Bundeskanzlerin vom 28. November 2012 an den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses wurde dem Bundesrat zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache. 645/12(B)