Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags

Punkt 5 der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 20.11.2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgenden Gründen zu verlangen:

Aufhebung der ersten Frist für Mittelbindung und Berichterstattung

Der Vermittlungsausschuss soll vorschlagen, die erste Frist für die Mittelbindung nach Artikel 5 § 7 Abs. 2 Nr. 1 und für die Berichterstattung über die Umsetzung des Programms nach Artikel 5 § 9 Abs. 1 zum 30.06.2013 zu streichen.

Begründung:

Mit der vorgesehenen Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sind auch nach den durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen für die Mittelverteilung an die Länder im neuen Investitionskostenprogramm 2013 - 2014 sehr enge Fristsetzungen verbunden. Diese Fristsetzungen beruhen auf der Annahme, dass das Gesetz Anfang 2013 in Kraft tritt. Durch die möglichen weiteren Verhandlungen kann sich das Inkrafttreten des Gesetzes verschieben, sodass die erste Frist zum 30.06.2013 in der Praxis nicht mehr umsetzbar ist.