904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der folgenden Änderung zuzustimmen:
Zu § 2 Absatz 2 EBV
In § 2 Absatz 2 sind die Wörter "die Angaben zum" durch das Wort "das" zu ersetzen.
Begründung:
Mit der Änderung soll eine ähnliche Formulierung aus der der Verordnung zugrunde liegenden BMAS-Richtlinie aus dem Jahre 2009 übernommen werden.
Die in der Verordnung enthaltene Formulierung könnte so verstanden werden, dass auch Angaben, die über das Kirchensteuermerkmal selbst hinausgehen, geschwärzt werden können. Dies könnte die präzise Ermittlung eines Nettoentgeltes für Zwecke der Sozialversicherung anhand der Entgeltbescheinigung unmöglich machen oder zumindest unnötig erschweren. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund bundesweit uneinheitlicher Kirchensteuersätze.
B
- 2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.