Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/11184 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 17/10146 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 217/12 (PDF)