Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 188. Sitzung am 29. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksache 17/10159 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist - Drucksache 17/9047 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 20.07.12
Initiativgesetz des Bundestages