Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus

Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Mit der Errichtung einer gemeinsamen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten wird auch eine wichtige und richtige Konsequenz aus der unzureichenden Aufklärung der NSU-Mordserie gezogen.

Dem Bundesrat erscheinen allerdings die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug. Insbesondere reichen die vorgesehenen Befugnisse nicht aus, um die Verbunddatei NADIS-neu als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem wird es im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen als geboten angesehen, auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen.

Der Bundesrat hält damit an seiner in der 893. Sitzung am 2. März 2012 beschlossenen Stellungnahme fest (BR-Drucksache 031/12(B) HTML PDF ) und bittet Bundestag und Bundesregierung, diese Anliegen in nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.