900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012
A
Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:
1. Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:
- a) Zur Überschrift
Die Überschrift ist wie folgt zu fassen:
"Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Freiwilligendienste"
- b) Zu Absatz 1 Satz 5 - neu - bis Satz 9 - neu -
In Absatz 1 sind nach Satz 4 folgende Sätze einzufügen:
"Eine hohe Nachfrage nach Plätzen besteht auch bei den Jugendfreiwilligendiensten. Derzeit verrichten etwa 50 000 Jugendliche einen Jugendfreiwilligendienst. Die Förderung der Plätze ist zwar nicht wie beim Bundesfreiwilligendienst kontingentiert, sondern es kann jeder Platz gefördert werden. Allerdings wird die Förderung pro Platz geringer, je mehr Plätze es gibt, da die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wie beim Bundesfreiwilligendienst begrenzt sind. Dies führt zu einer mittelbaren Kontingentierung der Plätze."
- c) Zu Absatz 6a - neu - Nach Absatz 6 ist folgender Absatz einzufügen:
"Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen, der mit einem klaren Votum der Länder verabschiedet wurde, soll ein zweites, niedrigschwelliges Format verankert werden, das allen Altersgruppen offensteht und vor allem den Erwartungen und Bedürfnissen älterer Menschen entgegenkommt. 64 Prozent der Engagierten im Freiwilligendienst aller Generationen sind über 50 Jahre alt. 8 400 Freiwillige in den letzten drei Jahren bestätigen den Bedarf für den Freiwilligendienst aller Generationen und die Notwendigkeit, dieses Format nachhaltig durch die Aufnahme in das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst bundesweit zu etablieren."
- d) Zu Absatz 7 Nummer 1, Nummer 4, Nummer 5 und Nummer 6 - neu -*
Absatz 7 ist wie folgt zu ändern:
- aa) Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
"1. die Kontingentierung der BFD-Plätze aufzuheben und weitere Mittel für die Jugendfreiwilligendienste und den Bundesfreiwilligendienst in den Bundeshaushalt einzustellen, so dass alle Plätze bedarfsgerecht gefördert werden können,".
- bb) Der Nummer 4 ist ein Komma anzufügen.
- cc) In Nummer 5 sind das Wort "und" zu streichen und der Punkt am Ende durch das Wort "und" zu ersetzen.
- dd) Folgende Nummer 6 ist anzufügen:
"6. das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ergänzung des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen im Interesse der Freiwilligen mit Nachdruck zu unterstützen."
Bei Annahme von Ziffer 1 Buchstabe d und Ziffer 2 wird die Entschließung redaktionell angepasst (Vergabe einer neuen Nummer 7).
- aa) Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
Begründung (nur für das Plenum):
Der Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens zielt ausschließlich auf die Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD).
Ein hoher Bedarf an Plätzen besteht über den BFD hinaus auch bei den Jugendfreiwilligendiensten. Um die Konkurrenzfähigkeit der Jugendfreiwilligendienste zu gewährleisten, hat der Bund die gleichgewichtige Förderung des BFD und der Jugendfreiwilligendienste zugesagt. Gerade vor dem Hintergrund, dass es beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) keine Kontingentierung gibt, sondern jeder Platz im Rahmen der insgesamt bestehenden Deckelung gefördert wird, ist zu befürchten, dass FSJ und FÖJ zu Freiwilligendiensten zweiter Klasse werden, wenn allein für den BFD zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Unverändert wichtig ist deshalb die gleichgewichtige Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des BFD sowie die Erhaltung der Pluralität der Dienstformate.
Einer der Grundsätze bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist der Aufbau nachhaltiger Strukturen. Aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ergänzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen (BR-Drucksache 297/12(B) ) unter Hinweis auf die haushaltsrechtliche Situation, besteht die Gefahr, dass das mit hohem finanziellen Aufwand etablierte Format "Freiwilligendienst aller Generationen" als wichtige Säule der Freiwilligendienste und als Vervollständigung des Angebotsspektrums wegbricht.
2. Zu Absatz 7 Nummer 5 und Nummer 6 - neu -*
Absatz 7 ist wie folgt zu ändern:
- a) Der Nummer 4 ist ein Komma anzufügen.
- b) In Nummer 5 sind das Wort "und" zu streichen und der Punkt am Ende durch das Wort "und" zu ersetzen.
- c) Folgende Nummer 6 ist anzufügen:
"6. unter Beteiligung der Länder zur Stärkung von Rahmenbedingungen, Mindeststandards und Transparenz der einzelnen Freiwilligendienste ein Freiwilligendienstestatusgesetz auf den Weg zu bringen."
Begründung (nur für das Plenum):
Ein einheitlicher Rechtsrahmen der Freiwilligendienste wäre unter der Voraussetzung, dass die Vielfalt und die zivilgesellschaftliche Verankerung der Freiwilligendienste erhalten bleiben, wünschenswert.
Mit einem Freiwilligendienstestatusgesetz könnte die Übersichtlichkeit des Angebots für die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer besser als bisher gewährleistet werden. Weiter könnten die gesellschaftliche Anerkennung und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessert, die Zuständigkeiten einheitlich und transparent geregelt und die Qualität der Einsatzstellen gesichert werden.
- *. Bei Annahme von Ziffer 1 Buchstabe d und Ziffer 2 wird die Entschließung redaktionell angepasst (Vergabe einer neuen Nummer 7).