Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 27. April 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 17/9435 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes - Drucksache 17/9145 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 24.05.12
Initiativgesetz des Bundestages
- 1. In der Überschrift wird vor dem Wort "Gesetzes" das Wort "Zweiten" eingefügt.
- 2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Im Eingangssatz werden die Wörter "durch [...] geändert" durch die Wörter "durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1992) geändert" ersetzt.
- b) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Buchstabe a werden nach den Wörtern "Änderung ihrer Instrumente" die Wörter "und Bedingungen" eingefügt.
- bb) In Buchstabe e werden in Absatz 3 Satz 2 die Wörter "persönlich und" durch die Wörter "mit der Mehrheit seiner Mitglieder" ersetzt und in Satz 5 wird das Wort "war" durch das Wort "wahr" ersetzt.
- c) Nummer 2 Buchstabe d Satz 2 wird wie folgt gefasst:
§ 70 der Geschäftsordnung gilt entsprechend, wobei das Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Haushaltsauschusses von mindestens zwei Fraktionen im Ausschuss unterstützt werden muss."