Punkt 61 der 896. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2012
Der Bundesrat möge anstelle der Ausschussempfehlungen in Ziffer 2 der Drucksache 238/12 (PDF) beschließen:
Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc 1 - neu - (§ 3 Absatz 1 Satz 4 ÄApprO)
In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist nach Doppelbuchstabe cc folgender Doppelbuchstabe cc 1 einzufügen:
'cc 1) Der bisherige Satz 4 wird wie folgt gefasst:
"Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte von je zwölf Wochen
- 1. in Innerer Medizin,
- 2. in Chirurgie,
- 3. in der Allgemeinmedizin und
- 4. in einem der übrigen, nicht in den Nummern 1 bis 3 genannten, klinischpraktischen Fachgebiete." '
Begründung:
Die Änderung greift einen Kompromissvorschlag der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) und der Gesellschaft der Hochschullehrer für Allgemeinmedizin auf. Danach soll, abweichend von der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, statt eines Pflichttertials in der Allgemeinmedizin ein Pflichtquartal in diesem Fach unter Beibehaltung des Wahlfaches vorgesehen werden. Dies würde zwar zu einer - gerade noch vertretbaren - Verkürzung der einzelnen Ausbildungsabschnitte führen. Andererseits wird den Studierenden aber die Möglichkeit belassen, sich während ihrer Ausbildung von einem weiteren (Wahl-) Fach einen intensiveren Eindruck zu verschaffen.
- * Bei Annahme dieses Antrages werden die Wörter ", abweichend von der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses," in der Begründung gestrichen.