Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
(Nachtragshaushaltsgesetz 2012)

Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.