Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen"
(Hilfetelefongesetz - HilfetelefonG)

Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.