Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen

Der Bundesrat hat in seiner 895. Sitzung am 30. März 2012 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts der aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen

Begründung:

Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, bedarf es Regelungen, die sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber einen fairen und transparenten Wettbewerb sicherstellen.

Vorbild könnte neben anderen Alternativen das österreichische Modell der so genannten "Preiserhöhungsbremse" sein. Danach ist eine Preiserhöhung an den Tankstellen nur einmal am Tag zu einem bestimmten Zeitpunkt zulässig. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jedoch jederzeit vorgenommen werden.

Es ist deshalb eine Regelung zu schaffen, die nicht nur den Zeitpunkt der Preiserhöhung und die Veröffentlichung der Kraftstoffpreise mit Hilfe einer Datenbank im Internet vorschreibt, sondern die unter angemessener Berücksichtigung der Besonderheiten des deutschen Marktes ein Verfahren vorschreibt, das den Wettbewerb stärkt und deshalb eine dauerhafte Senkung der Kraftstoffpreise erwarten lässt. Denn nur unter dieser Voraussetzung ist ein Eingriff in die Preisgestaltungsautonomie der Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu rechtfertigen.

Die Einrichtung einer Datenbank, in die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise einzustellen haben, darf nicht dazu führen, dass sich die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber rechtzeitig vor einer eigenen Preiserhöhung über die Preise der Konkurrenten informieren und ihre eigene Preisgestaltung daran ausrichten können. Anderenfalls würde die Einrichtung einer solchen Datenbank kartellrechtswidrigen Preisabsprachen Vorschub leisten. Die Datenbank ist deshalb von einer unabhängigen Stelle einzurichten und zu betreiben.

In diesem Zusammenhang sollte auch die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie angekündigte dauerhafte Verankerung des Verbots von so genannten Preis-Kosten-Scheren gesetzlich verankert werden. Danach darf ein Unternehmen mit überlegener Marktmacht von kleineren und mittleren Unternehmen keine höheren Preise fordern, als es selbst auf dem Markt anbietet. Diese Regelung ist zurzeit bis Ende 2012 befristet.