Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2011: Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe

bei:

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter
Berlin, den 19. Dezember 2011

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen seine Einwilligung erteilt hat, bei:

Höhere Erstattungen des Bundes insbesondere auf Grund der Behebung eines Programmfehlers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Zeitraum Ende 2008 bis Ende 2010 (Nachzahlungen) und daraus folgend zu gering veranschlagte Leistungen im laufenden Haushaltsjahr haben die überplanmäßigen Ausgaben erforderlich gemacht. Die überplanmäßigen Ausgaben dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG).

Die Erweiterung gegenüber der mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2011 mitgeteilten überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 55.000 T€ bei Kapitel 6067 Titel 636 43 - Erstattungen an die Sozialversicherungsträger für Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und ihre Hinterbliebenen - ist mit dem nachträglichen Wegfall von bedarfsreduzierenden Deckungsmöglichkeiten im Kapitel 6067 begründet.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßigen Ausgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter