Der Deutsche Bundestag hat in seiner 137. Sitzung am 28. Oktober 2011 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG) - Drucksachen 17/7143, 17/7377, 17/7389 - den beigefügten Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/7498 angenommen.
Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/7143, 17/7389 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz - EinsatzVVerbG)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zum Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz konnten wesentliche und notwendige Verbesserungen für die Einsatzversorgung unserer Soldatinnen und Soldaten umgesetzt werden.
Mit der Rückdatierung der Geltung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes auf den 1. Juli 1992 (Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr) innerhalb des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes werden nun auch alle Betroffenen, die eine dauerhaft erhebliche Schädigung in den Einsätzen erfahren haben, erfasst und gleichbehandelt.
Im Zuge der Beratungen des Gesetzes wurde auch die Rückdatierung der einmaligen Entschädigungszahlungen für Getötete und Schwerstgeschädigte nach dem Soldaten- und Beamtenversorgungsgesetz thematisiert. Allerdings konnte im Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Komplexität der Frage eines angemessenen Stichtages und der daraus resultierenden möglichen Auswirkungen der Festlegung auf das gesamte Entschädigungsrecht sowie der Notwendigkeit, die Verabschiedung des Gesetzes wegen seiner Eilbedürftigkeit nicht noch weiter zu verzögern, keine abschließende Lösung gefunden werden.
Dennoch sollte eine Lösung für diese Problematik gefunden werden, die eine Ungleichbehandlung der Betroffenen verhindert. Eine weitere intensive Auseinandersetzung mit der Thematik muss daher zeitnah erfolgen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
im Zuge der Begleitgesetzgebung zur Reform der Bundeswehr die Einsatzversorgung hinsichtlich des Stichtages für die einmaligen Entschädigungszahlungen für Getötete und Schwerstgeschädigte einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen und die notwendigen Schritte für die Festlegung einer angemessenen und systemkonformen Stichtagsregelung einzuleiten.
Berlin, den 26. Oktober 2011
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion
Renate Künast,
Jürgen Trittin und Fraktion