Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 27. Oktober 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/7424 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes - Drucksache 17/6207 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
"1. In § 1 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt:
(2a) In unklaren Fällen zu § 1 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 8 kann ein Bestätigungsnachweis durch die Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht erbracht werden." "
2. Die bisherigen Nummern 1 bis 4 werden die Nummern 2 bis 5.
Fristablauf: 25.11.11 Erster Durchgang: Drucksache. 208/11 (PDF)