Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 26. Oktober 2011 Die Bundeskanzlerin
An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.
Dr. Angela Merkel
An die Präsidentin des Bundesrates
Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 26. Oktober 2011 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drs. 390/11(B)