Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Förderbedingungen der Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" im Rahmen der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Förderbedingungen der Programme "Schulverweigerung - Die 2. Chance" und "Kompetenzagenturen" im Rahmen der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die bisherigen Finanzierungsbedingungen für die Programme der Initiative "JUGEND stärken" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu belassen, so dass die "Kompetenzagenturen" auch ab 1. Januar 2012, wie bisher, aus Mitteln des SGB II und/oder SGB III (Regelinstrumente nach § 16 Absatz 1 SGB II i. V. mit § 46 SGB III, freie Förderung über § 16f SGB II sowie Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) mit mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten kofinanziert werden können.

Begründung:

Um die Zielgruppe der sozial benachteiligten und häufig mehrfach beeinträchtigten Jugendlichen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu unterstützen, ist in vielen Fällen eine individuelle Unterstützung und Begleitung erforderlich. Mit den "Kompetenzagenturen" wird dieses Angebot bereitgestellt. Die bisherige Umsetzung des Programms zeigt, dass die Zielgruppe erreicht wird, nach Angaben der ESF-Regiestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand 1. Oktober 2010) wurden seit Beginn des Programms rund 77 000 Fälle erfasst, die von den Kompetenzagenturen in Kooperation mit den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen der Länder, den Agenturen für Arbeit sowie den Trägern der Grundsicherung betreut wurden und werden.

Aus der Programmgestaltung, die ausdrücklich die Kooperation der arbeitsmarkt- und jugendpolitischen Institutionen vorsieht und den im Rahmen von SGB II und III jeweils festgelegten Aufgaben für diese Zielgruppe ergibt sich, dass sich diese Zusammenarbeit auch bei der Finanzierung des Angebots widerspiegeln muss.

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem BMAS vereinbart, im Rahmen des "Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf" für die enge Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, III und VIII zu werben. An inzwischen 20 Modellstandorten wird die rechtskreisübergreifende Aufgabenwahrnehmung erprobt mit dem Ziel, dieses Angebot ab 2012 bundesweit zu etablieren. In diesem Kontext ist die Weiterführung des Programms "Kompetenzagenturen" als wichtiger Baustein zu bewerten.

Daher muss neben der Beteiligung der Länder auch wieder die Möglichkeit eingeräumt werden, Mittel im Rahmen der oben genannten SGB II- und SGB III-Instrumente einzusetzen.