Punkt 55g der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt, dass der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 in seinem Gesetzesbeschluss zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften u.a. die Frage einer bundesweiten Umlage der Kosten des Netzbetriebs, die zuordenbar durch die Integration von dezentralen Anlagen zur Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen verursacht werden, aufgegriffen hat.
- 2. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass nur eine verbindliche Festlegung zum Ausgleich der Kosten des Netzbetriebs, die zuordenbar durch die Integration von dezentralen Anlagen zur Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen verursacht werden, den Netzausbau im erforderlichen Maß voranbringen wird. Die im Gesetz diesbezüglich vorgesehene "Kann-Vorschrift" ist insofern nicht ausreichend.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sehr zeitnah eine Verordnung für eine verbindliche Festlegung zum Ausgleich der Kosten des Netzbetriebs, die zuordenbar durch die Integration von dezentralen Anlagen zur Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen verursacht werden, vorzulegen.