Punkt 55c der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011
Der Bundesrat möge beschließen, folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat begrüßt, dass der Bundestag auf Grund der Erkenntnisse aus der Nuklearkatastrophe in Japan beschlossen hat, die mit dem Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes in Kraft getretene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke rückgängig zu machen und die Nutzung der Kernenergie in Deutschland stufenweise mit gesetzlich jedem einzelnen Atommeiler zugeordnetem festen Abschaltdatum bis spätestens Ende 2022 unumkehrbar zu beenden.
Der Bundesrat bedauert jedoch, dass folgende in seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2011 - BR-Drs. 340/11(B) - erhobenen Forderungen unberücksichtigt geblieben sind:
- - Der Bundesrat fordert, das kerntechnische Regelwerk nach den Erkenntnissen der Reaktorkatastrophe von Fukushima anzupassen und danach zügig in Kraft zu setzen.
- - Bei Forschungsreaktoren und soweit die Betreiber von Kernkraftwerken zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Stilllegung ihrer Anlagen nicht nachkommen, muss die Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen zum Rückbau und zur Entsorgung beim Bund liegen. Die ablehnende Haltung des Bundes entspricht weder dem Verursachungsprinzip, weil in der Vergangenheit Forschungsreaktoren vielfach auf Initiative des Bundes errichtet worden sind, noch der grundsätzlichen Finanzierungsverantwortung des Bundes im Bereich der Bundesauftragsverwaltung.
- - Wie von der Ethikkommission vorgeschlagen, sollte zur Unterstützung der für die Energiewende erforderlichen Prozesse ein Nationales Forum Energiewende gebildet und ein parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende eingesetzt werden.
Der Bundesrat nimmt die Protokollerklärungen der Bundesregierung zum Reservebetrieb und zur ergebnisoffenen Endlagersuche zur Kenntnis. Er stellt fest, dass eine eventuelle Störungslage durch die Inbetriebnahme eines fossilen Reservekraftwerks beseitigt werden sollte. Er begrüßt, dass die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel unterbreiten wird, ergebnisoffen allgemeine geologische Eignungskriterien und mögliche Entsorgungsoptionen zu ermitteln.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig einen weiteren Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes vorzulegen, in dem diese Forderungen berücksichtigt werden.