Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch KOM (2011) 385 endg.

891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

A

Der Gesundheitsausschuss (G) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag beschlossen. Im Zuge der Ratsbehandlung hat der Richtlinienvorschlag (Stand 31. Oktober 2011) wesentliche Änderungen erfahren, die eine Neubefassung des Bundesrates erforderlich machen.

B

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union hat von einer Empfehlung eines Folgebeschlusses gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG an das Plenum abgesehen.