Antrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV

Punkt 63 der 891. Sitzung des Bundesrats am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG ergänzend wie folgt Stellung nehmen: