Antrag aller Länder
Parlamentsrechte bei der Ausgestaltung des europäischen Stabilisierungsmechanismus sicherstellen: Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV

Punkt 97 der 886. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2011

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG ergänzend wie folgt Stellung nehmen: