Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 884. Sitzung am 17. Juni 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.