Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur zukünftigen Zusammensetzung (Sitzverteilung) des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union
- 1. Der Bundesrat setzt sich für ein starkes Europa der Regionen ein. Die aktive Teilnahme der Regionen an der Willensbildung auf EU-Ebene trägt aus Sicht des Bundesrates wesentlich zu einer stärkeren Legitimität und Bürgernähe europäischer Entscheidungen bei.
- 2. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für unentbehrlich, dass die Sitzverteilung des Ausschusses der Regionen stärker dem Grundsatz der degressiven demografischen Proportionalität Rechnung trägt.
- 3. Der Bundesrat bedauert die vom Ausschuss der Regionen in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2010 mit Mehrheit beschlossene Empfehlung an die Kommission und den Rat, auch künftig die Zahl der Sitze je nationaler Delegation auf höchstens 24 zu begrenzen, da diese die Bedeutung einer angemessenen, vertragskonformen Repräsentativität vernachlässigt.
- 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Rat dafür einzutreten, dass bei der Berechnung der Sitzverteilung des Ausschusses der Regionen eine stärker an den Prinzipien des Europäischen Parlaments orientierte Sitzverteilung beschlossen wird, die dem Vertrag von Lissabon gerecht wird.
- 5. Der Bundesrat weist im weiteren Verfahren auf das Einvernehmenserfordernis gemäß § 14 EUZBLG hin.