Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1403 Titel 681 72 - Leistungen des Bundes nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - bis zur Höhe von 7.000 T Euro
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 17. November 2010
Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1403 Tit. 681 72 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 7.000 T€ zu leisten.
Die höheren Unterhaltsleistungen ergeben sich aus gegenüber der Veranschlagung und den bisherigen Annahmen verstärkten Einberufung qualifizierter Fachkräfte (Ärzte, Ingenieure). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 5 ff. des Unterhaltssicherungsgesetzes.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie dieses Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter