Einspruch des Bundesrates
Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2009 verabschiedete Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen.

Begründung:

Zur Begründung wird auf den Beschluss des Bundesrates vom 18. Dezember 2009 (BR-Drs. 864/09(B) HTML PDF ) zur Anrufung des Vermittlungsausschusses verwiesen.