Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 62. Sitzung am 30. September 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/2571 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Änderungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 - Drucksache 17/2255 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 05.11.10 Erster Durchgang: Drucksache. 322/10 (PDF)