Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 (BR-Drucksache 744/06(B) festgelegt, den Benennungszeitraum der Bundesratsbeauftragten zum 7. Forschungsrahmenprogramm auf dreieinhalb Jahre zu begrenzen, um damit zur Halbzeitbewertung (midtermreview) eine Neubenennung zu ermöglichen.
Zur Neubenennung stehen fünf Programmausschüsse an, die in folgenden Formationen tagen:
Erstes Spezifisches Programm "Zusammenarbeit (Kooperation)"
- 0. Spezifische Konfiguration (übergreifende Themen)1
- 1. Gesundheit1
- 2. Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie1
- 3. Informations- und Kommunikationstechnologien1
- 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und Produktionsverfahren1
- 5. Energie2
- 6. Umwelt (einschließlich Klimaforschung)1
- 7. Verkehr (einschließlich Luftfahrt)2
- 8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften1
- 9. Weltraum2
- 10. Sicherheit1
Zweites Spezifisches Programm "Ideen (ERC)"1
Drittes Spezifisches Programm "Menschen (Marie-Curie-Programm)"1
Viertes Spezifisches Programm "Kapazitäten"
- 1. Forschungsinfrastrukturen1
- 2. Forschung zugunsten von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)2
- 3. Wissensorientierte Regionen, Forschungspotenzial und kohärente Entwicklung der Forschungspolitik1
- 4. Wissenschaft in der Gesellschaft1
- 5. Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit1
Fünftes Spezifisches Programm "EURATOM"
- 1. Fusionsenergie1
- 2. Kernspaltung2
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programme bzw. Formationen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) neu benennen.
- 1 Das Vorschlagsrecht liegt bei K.
- 2 Das Vorschlagsrecht liegt bei Wi.