Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Sports
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt V Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. Juni 2008) ist um folgende Gremien ergänzt worden:
a) Sportministerrat (Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich: Sport) inkl. Ratsarbeitsgruppe Sport
b) EU-Sportdirektorenkonferenz
c) EU-Sportforum
d) Arbeitsgruppe der Kommission "Sport und Gesundheit"
e) Arbeitsgruppe der Kommission "Sport und Wirtschaft"
f) Arbeitsgruppe der Kommission "Gemeinnützige Sportorganisationen"
g) Arbeitsgruppe der Kommission "Bildung und Weiterbildung im Sport" sowie
h) Arbeitsgruppe der Kommission "Integration im und durch Sport".
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme benennen.