Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Thematischen Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
("ET 2020")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt V Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. Juni 2008) ist um die

im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zur Implementierung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppen je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen unter Berücksichtigung der folgenden Benennungszeiträume:


a) bis Ende 2012,
b) bis Ende 2011,
c) bis Ende 2012,
d) bis Ende 2012,
e) bis Ende 2011,
f) bis Ende 2011.