Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung

Der Bundesrat hat in seiner 867. Sitzung am 5. März 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 13. Juni 2008 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 314/08(B) HTML PDF .*