Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Programmausschuss "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS)")
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Programmausschuss der Kommission "Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (CIPS)" ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.