Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/13214 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" - Drucksache 016/12662 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. In Artikel 1 Nummer 2 wird das Wort "sechs" durch das Wort "neun" ersetzt.
- 2. In der Anlage "Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITF)" wird in Satz 3 der Erläuterungen zu Titel 697 01 die Angabe "6" durch die Angabe "9" ersetzt.
- 3. In der Anlage "Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITF)" wird im Haushaltsvermerk Nummer 3 zu Titel 711 31 der folgende Satz angefügt:
"Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter."
Fristablauf: 19.06.09
Initiativgesetz des Bundestages