Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13029 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen - Drucksache 016/12592 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 187/09 (PDF)