857. Sitzung des Bundesrates am 3. April 2009
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Mit Stellungnahme vom 21. September 2007 zum "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen" (BR-Drucksache 475/07(B) ) hat sich der Bundesrat u. a. gegen eine Verlagerung von Kompetenzen vom Rat auf die Kommission bei gleichzeitiger Minderung der Einwirkungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten gewandt. Nunmehr empfiehlt die Kommission dem Rat, ihr ein Verhandlungsmandat zu erteilen, um die Mitgliedschaft der EG in der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) zu erreichen. Die Folge eines Beitritts der EG zur OIV wäre, dass die Mitgliedstaaten ihre wesentlichen Mitwirkungsmöglichkeiten, insbesondere ihre Stimmrechte bei der OIV in Fragen des Anbaus von Reben sowie der Herstellung und Vermarktung der Weine an die EG, vertreten durch die Kommission, abtreten und eigene Einwirkungsmöglichkeiten verlieren würden.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Besonderheiten der Weinkulturlandschaften auf ihren natürlichen und menschlichen Einflüssen beruhen. Jede Kulturlandschaft hat im Laufe der Zeit ihre spezifischen Besonderheiten im Anbau der Reben sowie in der Bereitung und Vermarktung und der Weine entwickelt. Die Berücksichtigung dieser traditionellen Gegebenheiten wird von den Mitgliedstaaten in der OIV mit Erfolg vertreten. Die Bundesregierung hat die deutschen Interessen der 13 Anbaugebiete kompetent und sachkundig in den Gremien der OIV eingebracht.
- 3. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass bei einer Vertretung der EG durch die Kommission in der OIV vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Interessen der Weinbauregionen in Europa die spezifischen Belange der 13 deutschen Anbaugebiete nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten. Der Bundesrat lehnt daher die Mitgliedschaft der EG bei der OIV ab und hält den Status einer Beobachterin für ausreichend und angemessen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, bei den anstehenden Verhandlungen in den Gremien des Rates dafür einzutreten, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten Deutschlands in der OIV im bisherigen Umfang erhalten bleiben und die EG den Status einer Beobachterin bei der OIV anstrebt.