Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 106, 106b, 107, 108)

Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Februar 2009 verabschiedeten Gesetz mit der in Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen.